Die 3-jährige Weiterbildung im Bildungsgang Heilpädagogik wird im Schuljahr 2026/27 wieder angeboten!

Heilpädagogin/Heilpädagoge


Im Schuljahr 2026/2027 startet eine neue, dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung zur Heilpädagogin bzw. zum Heilpädagogen.

Der Bildungsgang vermittelt die fachlichen und persönlichen Kompetenzen, die für eine heilpädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erforderlich sind.

Die Weiterbildung wird in Teilzeitform angeboten, dauert insgesamt drei Jahre und umfasst mindestens 1.800 Unterrichtsstunden. Diese Stunden verteilen sich auf schulischen Unterricht, Praxistage, Projektarbeit und Selbstlernphasen.

Der schulische Unterricht findet freitags und samstags statt. Samstags ist die Präsenz vor Ort alle sechs Wochen erforderlich; an den übrigen Wochen erfolgt der Unterricht im Selbststudium oder digital.

Der praktische Teil umfasst mindestens 200 Stunden. Diese können in der Regel durch eine einschlägige Berufstätigkeit oder durch Praktika in heilpädagogischen Einrichtungen (z. B. Frühförderstellen) abgeleistet werden.

Der Unterricht gliedert sich in einen berufsbezogenen Lernbereich und einen berufsübergreifenden Lernbereich. Der berufsbezogene Lernbereich wird in Lernfeldern unterrichtet, welche sich an beruflichen Herausforderungen orientieren und praxisnah gestaltet sind.

Zum berufsbezogenen Lernbereich gehören beispielsweise:

  • Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik
  • Theologisch-anthropologisch-ethische Grundlagen
  • Spiel und Spieltherapie
  • Beratungsverfahren
  • Heilpädagogische Diagnostik

Der berufsübergreifende Lernbereich umfasst u. a. die Fächer Deutsch, Englisch und medizinische Grundlagen.

Aufnahmevoraussetzungen


Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn eine abgeschlossene Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen vorliegt.

·        staatlich anerkannte Erzieher:in

·        Heilerziehungspfleger:in

 

oder ein Studienabschluss (mindestens Bachelor) nachgewiesen wird.

·        einen Studienabschluss (mindestens Bachelor) in sozial- und/oder heilpädagogischem Feld (direkter Zugang)

·        einen Studienabschluss (mindestens Bachelor), nicht fachaffin und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in sozial- und/oder heilpädagogischem Feld nachweisen kann

 

 

Der Nachweis einer persönlichen Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (erst nach der Zusage).